Keine neuen Drucker für eRezept und eAu erforderlich
Die KBV hat in ihren „Praxisnachrichten“ aufgeführt, dass für die erforderlichen Ausdrucke von eRezepten und eAu im „Normalfall“ die bereits vorhandenen Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker verwendet werden können. Informationen, nach denen der Ausdruck von digitalen Formularen nur mit neuen Laserdruckern funktioniere, seien demnach falsch.
Die KBV macht somit auch keine Vorgaben zur Nutzung bestimmter Druckermodelle. Das eingesetzte Gerät müsse für den Ausdruck eines eRezepts lediglich eine Auflösung von mindestens 300 dpi unterstützen. Nur eine geringere Auflösung oder ein „verschmiertes Druckbild“ könnten zu Problemen beim Einlesen oder Einscannen führen.
Quelle: AAA Abrechnung Aktuell vom 11.05.2021