Praxis-Streitigkeiten: Alternativen zum Gerichtsstreit
Schlichtungs-, Mediations- und Schiedsvereinbarungen haben in den vergangenen Jahren auch im Gesundheitssektor deutlich an Bedeutung gewonnen, um ein ggf. langwieriges und teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Das Schiedsverfahren ersetzt dabei die Durchführung eines öffentlichen Gerichtsverfahrens – mit öffentlicher Verhandlung – vor einem staatlichen Gericht, wobei das Schiedsverfahren ebenso wie das Verfahren vor einem öffentlichen Gericht mit einem Urteil, dem sog. Schiedsspruch, durch den/die Schiedsrichter endet.
Bei der Schlichtung und Mediation handelt es sich im Gegensatz zum Schiedsverfahren hingegen um ein dem gerichtlichen Verfahren meist vorgelagertes, alternatives Verfahren. Es verfolgt das Ziel, bestehende Konflikte einvernehmlich zu lösen. In Abgrenzung zum Schiedsverfahren versucht der Schlichter die Parteien durch Einbringung eigener Lösungsvorschläge zu einer einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeit zu führen.
Diese ergebnisorientierte Einflussnahme auf das Verfahren unterscheidet den Schlichter vom Mediator, der versucht, die Parteien durch eine entsprechende Moderation zu einem Ergebnis zu leiten, das die Parteien selbst entwickelt haben.
Tipp: Wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen, stehen die Parteien im Konfliktfall vor der schwierigen Aufgabe, einen mit den Besonderheiten des Medizinrechts vertrauten und geeigneten Schiedsrichter, Schlichter oder Mediator zu finden. Die unterschiedlichen Ansätze und Zielrichtungen der vorbenannt dargestellten Verfahren verdeutlichen auch im Gesundheitsrecht die Notwendigkeit von besonders erfahrenen Personen für die professionelle Betreuung der Konfliktparteien. Um einheitliche Vorgaben für die unterschiedlichen Verfahren zu etablieren und die Begleitung der Verfahren durch qualifizierte Experten aus dem Gesundheitssektor zu gewährleisten, haben sich im Jahr 2011 bundesweit tätige Rechtsanwälte und Berater im Gesundheitswesen zusammengeschlossen und den Verein med.iatori – Deutsche Schiedsstelle für das Medizinrecht – gegründet.
Auf der Homepage (http://www.med-iatori.de) bietet der Verein, neben allgemeinen Hinweisen zu den vorbenannt dargestellten Verfahren, auch geeignete Musterklauseln und Verfahrensordnungen an, auf die in Verträgen Bezug genommen werden kann, um eine zügige und kompetente Streitschlichtung zu realisieren.
Quelle: RA Michael Frehse, Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei am Ärztehaus, Münster