Übernahme von Weiterbildungsassistenten erleichtert
Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ermöglicht nunmehr die Weiterbeschäftigung von Weiterbildungsassistenten so lange, bis der Zulassungsausschuss über dessen Antrag zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entschieden hat. Dies war bisher nicht möglich.
Quelle: Ärztezeitung