Kooperationsaufschlag auch für Jobsharing-BAG?

Das LSG Hamburg hat festgestellt, dass einer Berufsausübungsgemeinschaft auch dann ein Kooperationszuschlag auf das Honorar-Budget zusteht, wenn einer der Partner den Job-Sharing-Status hat (Az. L 5 KA 10/12 – Urteil vom 25. Februar 2015).
 
Quelle: Arzt- und Medizinrecht kompakt 06/2015


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