Änderungen bei den Honorarzuschlägen für grundversorgende Fachärzte

Ab dem 1. Januar 2015 werden die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) durch einen extrabudgetären Zuschlag um einheitlich 26,7 % angehoben. Neu eingeführt wird bei dieser Gelegenheit eine PFG für die Schwerpunktinternisten. Sie wird mit 41 Punkten (also € 4,21) bewertet. Die PFG der Gynäkologen wird zum 1. Januar 2015 um 20% gesenkt. Dafür wird die PFG künftig häufiger gewährt, denn der Umfang der Ausschluss-Ziffern (die zur Streichung der PFG führen) wurde reduziert. Schließlich wird es künftig für Psychiater und Nervenärzte eine getrennte PFG geben (bisher hatten beide Fachärzte eine gemeinsame PFG). Wie alle anderen in Punkten bewerteten EBM-Ziffern wird die PFG ab 1. Januar 2015 mit dem neuen Orientierungspunktwert von 10,2718 Cent vergütet, was einer Punktwertanhebung in Höhe von rund 1,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Quelle: Ärztezeitung / Abrechnung aktuell


In Kontakt bleiben: