„Gesundheitsweise“ wollen KVen zum Aufkauf von Praxen bei Überversorgung zwingen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (sogenannte „Gesundheitsweise“) hat am 23. Juni 2014 sein aktuelles Gutachten zur bedarfsgerechten Versorgung vorgelegt (Abruf-Nr. 142245). Darin fordert er unter anderem eine Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zum Aufkauf von Praxen bei Überversorgung sowie eine bundeseinheitliche Förderung von Praxen in unterversorgten Gebieten.
Ab einem Versorgungsgrad von 200 Prozent sollen KVen verpflichtet werden, frei werdende Arztsitze aufzukaufen. Die Entschädigung soll sich auf Basis des GKV-Umsatzes bemessen. Kritiker halten entgegen, dass Sonderbedarfskonstellationen nicht berücksichtigt würden. Auch der alleinige Bezug zum GKV-Umsatz verkenne verfassungsrechtliche Grenzen.
Weiter regen die Gesundheitsweisen für Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von unter 90 Prozent (Hausärzte) bzw. von unter 75 Prozent (grundversorgende Fachärzte) Zuschläge auf alle Grundleistungen der Regelversorgung von 50 Prozent an. Optional könne man dies auch für Selektivverträge vorsehen.
Mitgeteilt von RA Dr. Stefan Schimke, pwk & Partner, Dortmund
Quelle: Arzt- und Medizinrecht Kompakt 08-2014