Neue Bedarfsplanung der KBV
Nach Auffassung der KBV muss die derzeitige Bedarfsplanung grundlegend überarbeitet werden, um zukunftsfähig zu sein. Das hierzu von der KBV vorgelegte Konzept wird derzeit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (der vom Gesetzgeber die Aufgabe bekommen hat, die Leitlinien zur Bedarfsplanung zu überarbeiten) sowie mit den KVen diskutiert.
Einige Eckpunkte des KBV-Konzeptes zur künftigen Bedarfsplanung haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:
- Künftig sollen auch kleine Arztgruppen (die bisher nicht der Bedarfsplanung unterliegen) in die Bedarfsplanung einbezogen werden. Dies betrifft z.B. Strahlentherapeuten, Pathologen, Neurochirurgen, Nuklearmediziner oder Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin.
- Für die Hausärzte soll es künftig 4.500 statt bisher 395 Planungsbereiche geben. Diese orientieren sich an den Grenzen der Gemeindeverbände. Die Hausärzteschaft soll also sehr kleinteilig geplant werden. Wie in unserem letzten Newsletter 1/2012 berichtet, könnte dies gerade in ländlichen Regionen zu einer großen Zahl an zusätzlichen neuen Vertragsarztsitzen führen.
- Etwas größer als die kleinen hausärztlichen Planungsbezirke sollen die Planungsbereiche für wohnortnah tätige Fachärzte (z.B. Gynäkologen, Augenärzte und Orthopäden) ausfallen. Städte von mehr als 100.000 Einwohnern können bei Bedarf weiter untergliedert werden.
- Für stark spezialisierte Facharztgruppen (wie z.B. Radiologen, Fachinternisten, Neurochirurgen) oder Facharztgruppen ohne direkten Patientenkontakt (z.B. Pathologen) soll es deutlich größere Planungsbereiche geben. Im Falle der Nuklearmediziner oder Neurochirurgen ist daran gedacht, nur einen einzigen Planungsbereich pro KV zu definieren.
- Auch die Regelungen für Sonderbedarfszulassungen werden gründlich überarbeitet. Notwendig sind künftig u.a. der Nachweis einer unterdurchschnittlichen Versorgungslage im Einzugsbereich sowie der Nachweis, dass die bestehenden Arztsitze trotz Sonderbedarfszulassung wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Quelle: KBV