MVZ in Ärztehand – wie geht es weiter?
Nach Zählungen der KBV gab es im III. Quartal 2009 bundesweit 1.378 MVZ mit insgesamt 6.647 Ärzte. Dies bedeutet, dass fast genau 5% aller Kassenärzte heute innerhalb eines MVZ arbeiten.
Rund die Hälfte aller MVZ gehören heute nach Angaben der KBV Vertragsärzten. Diese von Vertragsärzten gehaltenen MVZ lassen sich unterteilen in zwei Gruppen: Zum einen gibt es MVZ, in denen die Inhaber selber als Ärzte tätig sind.
Zum anderen gibt es MVZ, in denen der Inhaber nicht selber als Arzt aktiv ist. Solche MVZ werden von niedergelassenen Ärzten neben ihren Praxen als unternehmerische Beteiligung geführt.
Betrachtet man das Neugründungs-Verhalten im MVZ-Bereich, wird deutlich, dass in den letzten Quartalen nur noch wenige MVZ zugelassen wurden, in denen die Inhaber selber als Ärzte tätig sind. Ablesen lässt sich dies an einer weiteren KBV-Statistik. Demnach ist die Anzahl der in MVZ tätigen Vertragsärzte in den letzten 4 Quartalen kaum noch gestiegen.
Dies liegt daran, dass die Vorteile eines MVZ gegenüber der klassischen Gemeinschaftspraxis heute auf wenige Spezialfälle beschränkt sind. So kann bspw. auf der Basis der aktuellen Rechtslage die Problematik der Praxisabgabe durch eine MVZ-Gründung erleichtert werden. Auch bietet das MVZ heute immer noch weitergehende Wachstumsmöglichkeiten, als eine Gemeinschaftspraxis.
Vielfach werden MVZ jedoch heute von Vertragsärzten als zusätzliches Standbein neben der eigenen Praxis (und unabhängig von dieser) gegründet. Dies lässt sich u.a. an dem deutlichen Zuwachs von MVZ in der Rechtsform der GmbH ablesen.
Den zweitgrößten Kreis von MVZ-Gründern nach den Vertragsärzten stellen die Kliniken dar, die heute nach KBV-Angaben rund 38% aller MVZ halten. Deren Neugründungen könnten künftig empfindlich eingeschränkt werden. Entsprechende Formulierungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP legten dies bereits nahe.
Aufgenommen wurde dieses Thema nun von KBV und BÄK. Beide haben nach Informationen von „Ambulant + Stationär aktuell“ am 15. April 2010 einen gemeinsamen Gesetzesentwurf an das BMG geschickt, in dem erneut gefordert wurde, den Gesellschaftsanteil eines Krankenhauses an einem MVZ in der Regel auf maximal 49% zu begrenzen.
Tipp:
Der nächste einwöchige Ausbildungsgang zum „MVZ-Geschäftsführer (IHK)“, der in Kooperation von Frielingsdorf Consult und der IHK Köln angeboten wird, findet vom 13. bis 18. September 2010 in Köln statt.
Informationen hierzu erhalten Sie unter www.frielingsdorf-akademie.de oder im persönlichen Kontakt mit Frau Claudia König, Tel.: 0221-139 836-63 / E-Mail: koenig@frielingsdorf.de