„Aut idem“ – Ist das ein Kreuz wert?

Seit Jahren wird über „Aut idem“ diskutiert, und kaum ein Arzt macht sich große Gedanken, was qualitativ und rechtlich eigentlich dahinter steht.

Mit „Aut idem“ lässt der verordnende Arzt dem Apotheker die Auswahl, das abzugeben, was er ggf. für richtig hält, wofür es einen Vertrag mit der Gesetzlichen Krankenkasse gibt oder was besonders „preiswert“ ist. Dieser Prozess wird nur unterbunden, wenn der verordnende Arzt das „Nec-aut-idem“-Kreuz auf dem Rezept setzt.

Bei der Verordnung von Generika ohne „Nec-aut-idem“-Kreuz sollte berücksichtigt werden, dass manche Generika nicht in Deutschland oder in Europa produziert werden, sondern aus Drittländern, aus Fernost, aus Asien oder Lateinamerika stammen können. Die dortigen Qualitätskriterien sind dabei nicht immer mit unseren vergleichbar.

Es gibt durchaus qualitativ hochwertige Generika, worüber sich der verordnende Arzt genau informieren sollte. Denn er bleibt für die Verschreibung des jeweiligen Medikamentes verantwortlich und muss seine Patienten über alle Nebenwirkungen des verordneten Arzneimittels aufklären, ggf. auch über diejenigen möglicher Generika. Denn im Schadensfall haftet nicht der Apotheker, sondern der verordnende Arzt.

Bei Bedarf lässt sich das „Nec-aut-idem“-Kreuz ggf. auch automatisch über das Rezeptformular Ihrer Praxissoftware einstellen, um so die Verordnungshoheit zu dokumentieren.

Quelle: Uro GmbH Nordrhein


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