Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen
Die verschiedenen Früherkennungsuntersuchungen im EBM weisen Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle auf. Diese im Blick zu behalten, ist nicht ganz einfach. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen ein kleines Kompendium dieser Leistungen, damit Sie einerseits Regresse vermeiden und andererseits Reserven nutzen können:
- 01730 Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen des Genitales:
Frau ab 20. Geburtstag
einmal im Kalenderjahr
- 01731 Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals:
Mann ab 45. Geburtstag
einmal im Kalenderjahr
- 01732 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten:
Frau/Mann ab 35. Geburtstag
jedes zweite Kalenderjahr
Tipp: Da bei der Gesundheitsuntersuchung nach Ziffer 01732 auch eine Untersuchung mittels Urin-Streifentest erfolgt, sollte immer die Ziffer 32880 mit abgerechnet werden.
- 01734 Durchführung eines Schnelltests auf occultes Blut im Stuhl:
Frau/Mann ab 50. Geburtstag bis 55. Geburtstag
einmal im KalenderjahrFrau/Mann ab 55. Geburtstag
jedes zweite Kalenderjahr (sofern keine Koloskopie zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms durchgeführt wurde)
- 01740 Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms
Frau/Mann ab dem 55. Lebensjahr
nur einmal im Leben des Versicherten
- 01746 Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen der Haut
Frau/Mann ab 35. Geburtstag
jedes zweite Kalenderjahr
Quelle: IWW Abrechnung aktuell
Hinweis:
Bei dem Ausbildungsgang „Die Arzthelferin als leitende Kraft – Praxismanagerin (IHK)“ der Frielingsdorf-Akademie erhalten die Teilnehmerinnen ein individuelles Abrechnungstraining, in dem für den Praxisalltag nützliche Tipps gegeben und auch mögliche Fallstricke bei der Abrechnung aufgezeigt werden.
Die nächste Serie mit freien Plätzen findet vom 23. bis 30. April 2010 in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln statt. Weitere Infos erhalten Sie auch bei Frau Claudia König unter der Rufnummer 02 21 – 139 836-63.