Kostenerstattung (endlich) vor dem Durchbruch?

So richtig zum Fliegen kam sie nie, die Kostenerstattung nach § 13 SGB V. Vielen Patienten waren die Vorteile nicht klar genug. Andere scheuten vor der Kostenbeteiligung zurück, die die Kostenerstattung bislang für den Patienten mit sich brachte. Nun steht das Prinzip der Kostenerstattung, das von zahlreichen Experten als wirksames Heilmittel für das malade Gesundheitswesens angesehen wird, möglicherweise vor einer Renaissance.

Der BKK Landesverband Nord hat mit der AG Vertragskoordinierung der KBV einen Vertrag mit bundesweiter Gültigkeit abgeschlossen, der u.a. folgendes umfasst:

  1. Der Vertragsarzt rechnet mit einer zentralen Abrechnungsstelle ab (organisiert von der KV MV)
  2. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ zum 1,4-fachen Satz
  3. Der Versicherte zahlt an die Abrechnungsstelle lediglich Praxisgebühr und einen 10%igen Eigenanteil

Für den Vertragsarzt ergibt sich so kein Inkasso-Risiko, weil er sein Geld von der Abrechnungsstelle erhält – nicht vom Patienten. Auch entfällt Bürokratie, da sich die Versicherten nicht beim Vertragsarzt, sondern bei der BKK einschreiben (die das Modell vermutlich auch bewirbt). Und letztlich spart der Vertragsarzt auch den Aufwand beim Einzug der Praxisgebühr.

Teilnehmen können an dem Vertrag alle Betriebskrankenkassen und alle Vertragsärzte (einzig die KV Bayerns hat sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für eine Teilnahme entschieden). Der weiteren Entwicklung dieses interessanten Projektes in den nächsten Monaten sehen wir mit Spannung entgegen.


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