Abschaffung der „freien Leistungen“ in 2010?
Scheinbar beabsichtigt eine Vorlage der KBV, die bisherigen sogenannten „freien Leistungen“ nicht mehr unbegrenzt mit dem Orientierungspunktwert zur Auszahlung zu bringen. So soll die geplante Berechnungsvorschrift für die RLVs vorsehen, dass zunächst erst die RLV-Fallwerte berechnet werden. Das danach noch zur Verfügung stehende Geld soll dann auf die freien Leistungen aufgeteilt werden. Bisher läuft es andersherum, mit der Folge, dass die Fallwerte stark sinken.
Das von der KBV hierbei angedachte, sogenannte qualifikationsgebundene Zusatzvolumen werde dann praxisbezogen zugeordnet. Das bedeutet, dass es ausreicht, wenn z. B. mindestens ein Arzt in einer Berufsausübungsgemeinschaft über die Voraussetzung für das jeweilige qualifikationsgebundene Zusatzvolumen verfügt. Hierzu werden jedoch Modellberechnungen durch die KBV erforderlich werden.
Endgültig soll die Vorschrift am 21.12.2009 im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen werden. Über die Ergebnisse der Beschlüsse und die möglichen Auswirkungen auf die Niedergelassenen werden wir in der Januar-Ausgabe unserer Newsletters noch ausführlicher berichten.