Praxis-Investitionen: Unnötige Kosten vermeiden

Digitales Röntgen, Praxissoftware, Sonographiegeräte – auch nach abgeschlossener Praxisgründung gilt es immer wieder Nachzuinvestieren. Sei es, dass technische Neuerungen nicht mehr ignoriert werden können. Sei es, dass bisher nicht vorhandene Diagnostik nachgerüstet werden muss.

Viele Praxisinhaber handeln mit den Lieferfirmen Preisnachlässe aus und freuen sich über ihr Verhandlungsgeschick. Doch Vorsicht: Der Teufel steckt im Detail.

Schauen Sie sich Ihre Verträge vor Unterschrift genau an und achten Sie auf Dinge, die bei der Verhandlung unter Umständen gar nicht zur Sprache kamen. So erheben einige Firmen sehr hohe „Hotline-Gebühren“ oder berechnen für Technikerstunden bei der Gerätewartung überhöhte Preise. Ggf. kann der Praxisinhaber dem widersprechen, sofern es sich um eine sittenwidrige Vertragsgestaltung handelt.

Fazit: Lassen Sie sich diese zwangsläufig auf Sie zukommenden Folgekosten bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigen. Oft ist es sehr viel lohnender, diese Kosten zu verhandeln als die Anschaffungskosten.

Quelle: Dr. Friedel Hartmann, Ritterstr. 23, 14513 Teltow, Tel: 03328-4594-0, Fax: 03328-4594-99, Mail: hartmann@bvou.net


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