Chance für hausärztliche Internisten: GKV-Leistungen als IGeL abrechnen

Speziell für hausärztlich tätige Internisten in kleineren Orten bietet sich häufig die Möglichkeit, die eigene medizinische Qualifikation auch außerhalb des GKV-Bereiches einzusetzen. Bekanntlich ermöglicht die hausärztliche KV-Zulassung heute nur noch die Abrechnung eines begrenzten Leistungsspektrums. Internistische Leistungen wie Endoskopien oder auch Röntgenuntersuchungen können vom Hausarzt nicht mehr abgerechnet werden, auch wenn diese auf Basis der internistischen Ausbildung eigentlich erbracht werden könnten.

Wenn am Ort jedoch kein entsprechender Facharzt ansässig ist, bestehen gute Chancen, in dieser Versorgungs-Lücke die betreffenden Leistungen gegen Selbstzahlung anzubieten. Viele gerade auch ältere Patienten nehmen diesen Service erfahrungsgemäß gerne an, denn so wird die Reise in die nächst größere Stadt erspart. Voraussetzung: Die erforderlichen Medizin-Geräte sowie die Fachkunde müssen vorhanden sein und es darf keine Sonderzulassung zur Erbringung dieser Leistungen im GKV-Bereich bestehen. In diesem Fall muss die Leistung nämlich auf Chipkarte erbracht werden.


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