KVen machen Ernst – Honorarregresse durch Zeitüberschreitungen
Orthopäden und Gynäkologen sind die ersten: Viele KVen prüfen systematisch die Überschreitungen der Plausizeiten und leiten daraus Honorarkürzungen ab. Dies bestätigt im Nachhinein die Skeptiker, die bereits vor Einführung des EBM 2005 die neuen Prüfzeiten als zusätzliche Form der Budgetierung erkannt hatten. Zudem ist diese Prüf- und Kürzungs-Praxis ein klarer Widerspruch zu den Zusicherungen vieler KVen aus dem Jahr 2005. Demnach sollten Überschreitungen der Prüfzeiten in Hinblick auf den noch wenig erprobten EBM zunächst keine schwerwiegenden Konsequenzen haben, erst recht keine automatischen Honorar-Kürzungen.
Mittlerweile liegen jedoch Fälle vor, in denen das GKV-Honorar rückwirkend seit II/2005 gekürzt wurde, und zwar in dem Maße, in dem die Prüfzeiten überschritten wurden. Die Folge sind zum Teil sechsstellige(!) Honorarrückzahlungen, die eine Praxis in den wirtschaftlichen Ruin führen können. Das besondere daran ist, dass die Überschreitung von Prüfzeiten nicht bloß als reines Aufgreifkriterium dient, an die sich eine Plausibilitäts-Prüfung anschließen kann. Vielmehr wird aus der Höhe der Zeitüberschreitung eine zweite Form der Budgetierung abgeleitet, um Gelder in den Honorar-Topf zurück zu holen. Den betroffenen Praxisinhabern bleibt hier meist nur der Gang zum Anwalt, um bei einer Stellungnahme nicht über einen Fallstrick zu stolpern. Immerhin kann eine Plausibilitätsprüfung neben Honorarrückzahlungen bei erwiesener oder zugegebener Implausibilität vor dem Disziplinarausschuss enden.