Gemeinschaftspraxis: Prämien zur Berufshaftpflicht

Die Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung sollten in einer Gemeinschaftspraxis keine Gemeinschafts-Kosten sein. Sie sollten stattdessen von jedem Partner selber zu tragen sein. Anderenfalls droht im Falle einer Prämienerhöhung aufgrund eines Schadensfalles allen Partnern ein wirtschaftlicher Schaden.


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