Gemeinschaftspraxis: Prämien zur Berufshaftpflicht
Die Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung sollten in einer Gemeinschaftspraxis keine Gemeinschafts-Kosten sein. Sie sollten stattdessen von jedem Partner selber zu tragen sein. Anderenfalls droht im Falle einer Prämienerhöhung aufgrund eines Schadensfalles allen Partnern ein wirtschaftlicher Schaden.