Besteuerung der privaten Pkw Nutzung ab 2006 (Teil 1)
Nach den Plänen der Regierung ergeben sich für die Besteuerung der privaten Pkw Nutzung durch Ärzte folgende Neuerungen:
- Wird der Praxis-Pkw zu über 50% betrieblich genutzt, gehört er zwingend zum Praxisvermögen, der private Nutzungsanteil wird weiter nach der 1%-Methode besteuert, wenn nicht ein niedrigerer Privatanteil durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird.
- Wird der Praxis Pkw zu mehr als 10% und max. bis zu 50% betrieblich genutzt, kann er weiterhin dem Praxisvermögen zugeordnet werden. In diesem Fall ist die private Pkw Nutzung mit dem sogenannten Entnahmewert zu besteuern.
Die Grenze von 50% ist für zwei Punkte von Bedeutung, nämlich:
- zwingende Zuordnung zum Praxisvermögen bei einer Nutzung für die Praxis von über 50% und
- Besteuerung der Pkw Nutzung mit dem sogenannten Entnahmewert bei einer Nutzung für die Praxis von über 10% bis zu 50%.
Beispiel:
Dr. B. fährt einen Praxis-Pkw, den er für einen Kaufpreis von 25.000 EUR erworben hat. Das Fahrzeug wird über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben, die jährliche AfA beträgt also 5.000 EUR. An sonstigen Kosten sind für den Praxis-Pkw insgesamt 8.000 EUR angefallen. Die Gesamtfahrleistung beträgt 20.000 km, wovon 16.000 km auf Privatfahrten entfallen.
Der private Nutzungsanteil beträgt 80%. Damit hat Dr. B. grundsätzlich das Wahlrecht, den Pkw dem Praxisvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen. Belässt er den Praxis-Pkw im Betriebsvermögen, hat er den privaten Nutzungsanteil der Besteuerung zu unterwerfen. Dieser berechnet sich wie folgt:
Die Gesamtkosten für den Praxis-Pkw belaufen sich auf 13.000 EUR pro Jahr. Der private Nutzungsanteil beträgt 80%. Somit beläuft sich der Entnahmewert auf 10.400 EUR. Diese sind als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern.
Lesen Sie in der nächsten Ausgabe, wie der private Nutzungsanteil nachgewiesen wird.
Quelle: ADVISA GmbH Berlin, eine von 130 bundesweit im Verbund tätigen Steuerberatungsgesellschaften mit der Spezialisierung auf Mediziner;
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