Serie Neues Vertragsarztrecht: Angestellte Ärzte in der Praxis
Medizinische Versorgungszentren nach § 95 SGB V können bei Vorliegen einer Zulassung Ärzte anstellen und deren Leistungen bis zur Budgetgrenze abrechnen. Stellt ein Vertragsarzt einen Kollegen an, muss er sich zur Leistungsbegrenzung verpflichten. Ein aktueller Entwurf zur Weiterentwicklung des Vertragsarztrechtes des BMGS räumt niedergelassenen Ärzten künftig dieselben Möglichkeiten ein, wie medizinischen Versorgungszentren. Verzichtet ein niedergelassener Arzt auf seine Zulassung, um sich in der Praxis eines Kollegen anstellen zu lassen, so soll diese Anstellung künftig ohne Leistungsbegrenzung möglich sein. Die Praxis übernimmt also die Zulassung und das dazu gehörige Budget – wie ein MVZ. Voraussichtlicher Termin: Ab Mitte oder Ende 2006.