Hygiene in der Arztpraxis – „Waschplatz“
Überprüfen Sie, ob alle Waschplätze mit Spendern für Waschlotion und Händedesinfektionsmittel ausgestattet sind. Wichtig ist, dass die Spender mit Ellenbogen bedienbar sind. Es sollte dringend beachtet werden, dass ein Umfüllen von Händedesinfektionsmittel nach § 4 des AMG nicht gestattet ist (außer durch einen Apotheker). Das Nachfüllen ist lt. Arzneimittelgesetz nur unter aseptischen Bedingungen gestattet. Es besteht ein Verbot von Stückseife und Gemeinschaftshandtüchern!