Neue Musterberufsordnung: Chancen zunächst im GOÄ-Bereich
Die auf dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen im Februar 2004 verabschiedeten Änderungen in der Musterberufsordnung sind als revolutionär zu bezeichnen. Gefördert werden überörtliche Zusammenschlüsse, begrenzte Teil-Kooperationen für bestimmte Leistungen oder Indikationen (Zuweiserbindung!) sowie das Arbeiten an mehreren Orten (Filialen) oder mit angestellten Kollegen.
Wichtig: Berufsrecht ist nicht gleich Vertragsarztrecht. Die neuen Regelungen der Berufsordnung werden von KV und Zulassungsausschuss teilweise noch nicht anerkannt. Auch nach Umsetzung der Musterberufsordnung in die Berufsordnungen der Ärztekammern bleibt beispielsweise ein Arbeiten in der Rechtsform der GmbH oder an mehreren Orten (Filiale im Gesundheitszentrum) vorerst auf den Bereich der GOÄ-Liquidation beschränkt. Immerhin: der Einrichtung einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis steht das Vertragsarztrecht nicht entgegen.