Neuer Steuervordruck für Einnahme-Überschuss-Rechnung
Ärzte, die ihren Praxisgewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ihrer Steuererklärung 2004 erstmals eine standardisierte Gewinnermittlung beifügen. Genügte bislang eine formlose Gegenüberstellung der Praxiseinnahmen und –ausgaben, ist nun ein amtlich vorgeschriebener Vordruck zu verwenden.
Gesondert auszuweisen sind zudem private Fahrzeug- und Telefonnutzung sowie steuerfreie Praxiseinnahmen. Ärzte sollten ihre Buchführungskonten bereits jetzt der Gliederung des neuen Vordrucks anpassen, um am Jahresende unnötigen Mehraufwand zu vermeiden.
Auf der Internetseite www.bundesfinanzministerium.de finden Sie eine Anleitung und den Vordruck zum Herunterladen. Dazu oben rechts in das Suchfeld „EÜR“ eingeben.