Gehälter der KV-Vorstände werden veröffentlicht

Am 26. März 2004 werden im Deutschen Ärzteblatt und in den Zahnärztlichen Mitteilungen die Bezüge der KV- und KZV-Vorstände bekannt gegeben. Damit kommen die Spitzen der ärztlichen Selbstverwaltung einer neuen gesetzlichen Forderung im Rahmen des GMG vom nach. Die Veröffentlichung der Gehälter der Kassenvorstände erfolgte bereits in der Presse ohne größere Aufmerksamkeit.


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