Lohnnebenkosten senken
Eine Gehaltserhöhung bringt dem Mitarbeiter wenig und kostet den Arzt viel Geld. Bei einer Gehaltserhöhung von 100,- EUR bleiben dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Steuerklasse I gerade mal 42,- EUR. Der Arzt muss für ein Mehrgehalt i.H.v. 100,- EUR jedoch rund 120,- EUR aufwenden. Allerdings kann jeder Arzt durch legale Gestaltung seine Personalkosten senken. Neben den pauschal besteuerten Leistungen des Arbeitsgebers – wie beispielsweise pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Pkw oder auch Erholungsbeihilfen – gibt es auch Leistungen, die unter bestimmten Umständen vollkommen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind. Hierzu gehören:
- steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr
- steuerfreie Kindergartenzuschüsse
- die steuerfreie Gestellung eines Handys
- Preisnachlässe bis zu 1.224,- EUR jährlich, die der Arzt seinen Angestellten bei einer ärztlichen Behandlung gewährt
- Beiträge an Pensionskassen oder Pensionsfonds bis zu individuellen Höchstbeträgen
- Sachbezüge bis maximal 50,- EUR pro Arbeitnehmer monatlich
- steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Geburtstagsgeschenke bis maximal 40,- EUR als Sachleistung.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben nur den Nachteil, dass einige Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt werden müssen. Deshalb ist eine Absprache mit dem Steuerberater – vor der Einführung der lohnsteuer- und sozialabgabenfreien Leistung – für den Arzt sehr zu empfehlen.
Quelle: European Tax&Law