Wie fördert Vater Staat die Praxisberatung?
Der Staat gewährt bekanntlich Fördergelder für die Praxisberatung. Nach zwei Jahren Niederlassung ergibt sich vor dem Hintergrund erster, konkreter Erfahrungswerte oft Beratungsbedarf, der mit 40 % bzw. einer Höchstförderung von 1.500 Euro zzgl. MwSt. bezuschusst wird. Die Höchstsumme sollte zur Ausnutzung des Förderbetrags also 3.750 Euro netto nicht übersteigen. Wer mehr Förderung will, sollte die Beratungsaufträge für unterschiedliche Praxisprobleme erteilen, z.B. Personalberatung, Marketing und Betriebswirtschaft.
Quelle: MT-Wirtschaftsjournal
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