Tod des Praxisinhabers – Was passiert mit der Praxis?
Mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen und die eigene, seit vielen Jahren geführte Praxis mit den Stammpatienten an einen geeigneten Nachfolger zu einem attraktiven Preis veräußern. Dies ist die Wunschvorstellung der meisten Praxisinhaber. Was ist jedoch, wenn der Praxisinhaber plötzlich verstirbt und dieser gar keine Gelegenheit mehr hat, die Praxisübergabe vorzunehmen?
Steht keine helfende Hand, wie z. B. ein Praxispartner oder ein niedergelassener Arzt aus dem Familien-/Bekanntenkreis zur Verfügung, werden die Erben mit einem meist für sie undurchsichtigen Dickicht aus Vorgaben und Regularien des Gesundheitswesens konfrontiert. Die Erfahrung zeigt, dass der Praxiswert für die Erben nur gesichert werden kann, wenn schnell gehandelt wird.
Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber Vorsorge geleistet hat. Alle relevanten Informationen, wie z.B. Zulassungsurkunde, Verträge, Honorarabrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und idealerweise Vollmachten sollten zentral abgelegt sein. Und der Inhaber muss eine Person seines Vertrauens, wie z.B. die Erstkraft oder den Steuerberater, informieren, wo die Unterlagen zu finden sind und wie konkret vorzugehen ist. In den meisten Fällen erfolgt bisher eine solche Vorsorge durch den Praxisinhaber nicht.
Um die Erben auf die Situation eines plötzlichen Tod des Praxisinhabers vorzubereiten, haben wir ein Konzept, bestehend aus zwei Modulen, entwickelt:
Modul I
Modul I hilft dem Praxisinhaber, eine bestmögliche Vorsorge für seine Erben zu treffen, indem alle relevanten Unterlagen in einem speziell dafür entwickelten Ordner zentral abgelegt werden. Dazu gehört auch insbesondere eine Checkliste für die Erben, damit diese auf einen Blick sehen können, was in welcher Reihenfolge zu unternehmen ist. Zusätzlich gibt es Vorlagen für wesentliche Vollmachten sowie Empfehlungen zu vertraglichen Regelungen (z. B. Mietvertrag), mit deren Hilfe die eigenen Vertragsregelungen überprüft und ggf. angepasst werden können.
Modul II
Mit Modul II bietet Frielingsdorf eine aktive Unterstützung der Erben hinsichtlich der Verwertung der Praxis im Todesfall des Inhabers. Wir kümmern uns um die schnelle Organisation eines Praxisvertreters, eine Praxiswertermittlung und die Suche nach einem Übernehmer. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit den Erben als Entscheidungsträger, der KV, dem Steuerberater und anderen Beteiligten.