Auch in der PKV hat ambulant Vorrang

Privatversicherte können nicht zwischen einer ambulanten oder stationären Behandlung wählen. Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch in der PKV.
 
Ein Wahlrecht der Versicherten besteht in dieser Frage nicht, urteilte das Landgericht Mannheim. Ärzte sollten eine stationäre Behandlung nur dann empfehlen, wenn ambulante Behandlungen dokumentiert und gescheitert sind.
 
Quelle: medNachrichten der Deutschen Bank


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