Praxisveräußerung an Klinik-MVZ

Der Verkauf der eigenen Praxis an ein Klinik-MVZ kann politisch brisant sein – und zwar sowohl für den Praxisabgeber, als auch für das Krankenhaus. Die Abwanderung von Zulassungen in den Einflussbereich von Krankenhäusern wird teilweise sehr kritisch gesehen und regional entsprechend diskutiert.
 
Dennoch ist es in Zeiten schwieriger werdender Praxisabgaben heute eine Realität, dass Praxisinhaber mit Krankenhäusern über die Praxisübernahme sprechen – und auch handelseinig werden. Derartige Vereinbarungen können für beide Seiten interessant sein. Vorher stehen jedoch Verhandlungen, in deren Verlauf wichtige Fragen zu beantworten sind, z.B.:
  • Wie können Praxis und Zulassung vom Krankenhaus überhaupt übernommen werden?
  • Ist ein Klinik-MVZ bereits vorhanden, oder soll ein solches erst gegründet werden?
  • Ist die Praxis für das Krankenhaus dauerhaft fortführungsfähig?
  • Welche Vorstellungen bestehen zu Praxiskaufpreis und Gehalt?
  • In welchem Zeitrahmen kann eine Praxis-Übernahme erfolgen?
Generell sollten Verhandlungen mit Krankenhäusern auf Augenhöhe geführt werden. Hierzu gehören eine ordentliche Vorbereitung und eine seriöse Verhandlungsstrategie. Sofern Sie beabsichtigen, demnächst mit einem Krankenhaus in Verhandlungen einzutreten, bieten wir Ihnen an, Ihnen vorab im Rahmen einer Telefonberatung einige Hinweise aus unserer Verhandlungserfahrung zu geben oder Ihnen ggf. auch Alternativen aufzuzeigen. Senden Sie uns hierzu eine Anfrage mit Angaben zu Ihrer Fachrichtung, Ihrem Praxisstandort, Ihrer Praxisgröße und zum angestrebten Zeitrahmen an info@frielingsdorf.de. Nach streng vertraulicher Prüfung Ihres Praxisprofils melden wir uns bei Ihnen.


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