Zuschläge für schnelle Terminierung von TSS-Fällen
Wird einem Patienten, der über eine Terminservicestelle der KV in die Praxis kommt, ein Termin besonders schnell gewährt, kommt zu der extrabudgetären Vergütung noch ein Aufschlag auf die Versicherten-, Grund-, oder Konsiliarpauschale. Es wird derzeit geprüft, ob die KVen die EBM-Zuschlagsziffern automatisch zusetzen können.
Es gilt folgende Staffelung:
Es gilt folgende Staffelung:
- 50 Prozent Zuschlag auf die Pauschale bei Terminvermittlung innerhalb von 8 Tagen sowie Akutfällen in 24 Stunden.
- 30 Prozent innerhalb von 9 bis 14 Tagen.
- 20 Prozent innerhalb von 15 bis 35 Tagen.
Quelle: Ärztezeitung