Videosprechstunde als Ersatz für persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt

Der Bewertungsausschuss hat die Allgemeinen Bestimmungen im EBM um eine Regelung ergänzt, nach der für einige GOP, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) im Behandlungsfall voraussetzen, einer dieser Kontakte auch im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden kann.
 
Dies betrifft die Behandlung von Wunden, eines Dekubitus und – für Chirurgen und Orthopäden – Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats. So kann bspw. die Nr. 02310 (Behandlung sekundär heilende Wunde / Dekubitalulcus) bereits bei zwei persönlichen APK und einer Videosprechstunde (zur Verlaufskontrolle der Wunde) berechnet werden.
 
Quelle: Abrechnung aktuell 03/2017, IWW-Verlag


In Kontakt bleiben: