Abrechnungstipp: Verwaltungskomplex 01430
Auswertungen von KV-Abrechnungen zeigen, dass auch knapp 2 Jahre nach Einführung des EBM 2005 in vielen hausärztlichen Praxen die Abrechnung des Verwaltungskomplexes 01430 vernachlässigt wird. Dieser Ziffer ist anzusetzen für die Ausstellung von Wiederholungsrezepten, von Überweisungen oder auch telefonischen Auskünften – jeweils ohne Arzt-Patienten-Kontakt. Im Durchschnitt wird die 01430 in der hausärztlichen Praxis 55mal pro 100 Patienten abgerechnet. Wer deutlich darunter liegt, sollte prüfen, ob der Ansatz dieser Ziffer teilweise vergessen wird.