Ärzte anstellen mit Budget
Bislang war die Anstellung eines Assistenten oder Job-Sharing-Partners stets verbunden mit einer Begrenzung der Wachstumsmöglichkeiten. Wer einen angestellten Arzt in seine Praxis aufnahm, durfte danach seine Leistungsmenge nicht oder nicht wesentlich ausweiten. Dies ist in nicht gesperrten Bezirken nach Einführung des neuen Vertragsarztrechtes zum 1.1.2007 nun anders.
Aus einer Stellungnahme der Rechtsabteilung der KBV geht hervor, dass nunmehr in offenen Gebieten die Anstellung eines Kollegen ohne Leistungsmengenbegrenzung möglich ist. Dies ist eine Chance für Ärzte in offenen Gebieten. Denn durch Anstellung eines Kollegen kann auf diese Weise ein weiteres Budget für die eigene Praxis erworben werden. Voraussetzung: Es steht ein Kollege bereit, der sich anstellen lässt.
Eile ist jedoch geboten, da viele Praxen in offenen Gebieten diese Wachstums-Chance nutzen werden.
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