Ärztliche Weiterbildung erfordert Vollzeit-Anwesenheit

Gemäß Weiterbildungsordnung Bayerns für Ärzte im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ (WBO-ÖGW) erfolgt die Weiterbildung zum Facharzt unter verantwortlicher Leitung befugter Ärztinnen und Ärzte (Weiterbildende). Demnach ist die bzw. der Weiterbildende unter anderem verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten.

Erforderlich ist grundsätzlich eine Vollzeitpräsenz des verantwortlichen Weiterbildenden an der Weiterbildungsstätte. Das Erfordernis der Vollzeitausbildung bedeutet nicht nur Vollzeitarbeit des WBA, sondern im Umkehrschluss grundsätzlich auch eine Vollzeitbetreuung durch den Weiterbildenden. (VG München, Urteil vom 26.10.2023 – M 27 K 21.6223)

Quelle: Kanzlei am Ärztehaus, Münster, mail@kanzlei-am-aerztehaus.de


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