Apparategemeinschaft – altes Modell mit neuem Charme
Gemeinsame Gerätenutzung lohnt sich. Denn seit Einführung des neuen EBM sind viele Geräteleistung nur noch dann wirtschaftlich zu erbringen, wenn die Geräte ausgelastet sind. Anderenfalls reichen die Einnahmen nicht aus, um das Gerät zu amortisieren. Auch setzt die Abrechnung von verschiedenen Komplexen das Vorhalten bestimmter medizin-technischer Geräte (bei der 03210 z.B. eines Spirometers und eines EKG-Gerätes) voraus. Nach Angaben von KVen ist dies gegeben, wenn auf ein Gerät über eine Apparategemeinschaft zugegriffen werden kann. Interessant auch aus Wettbewerbsgründen: Mittels einer Apparategemeinschaft ist die Erbringung von Spezialleistungen an einem anderen Ort als der eigenen Praxis möglich.
Tipp: Wichtige Hilfsmittel zur Gründung einer Apparategemeinschaft stellt Frielingsdorf Consult in einem Infopaket zusammen. Dieses Infopaket wird voraussichtlich Mitte Juni zur Verfügung stehen und u.a. einen Mustervertrag, eine Anleitung zur Ermittlung der Kostenumlage sowie rechtliche und steuerliche Hinweise umfassen. Interessenten können das kostenfreie Infopaket bereits jetzt bestellen per Fax 0221 / 139 836-65 oder per Mail info@frielingsdorf.de