Apps auf Kassenrezept
Seit Ende des letzten Jahres können sich Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vom Arzt verordnen lassen.
Derzeit sind vom BfArM bspw. Anwendungen zu den Indikationen Adipositas, soziale Phobien und Tinnitus zugelassen. Wenn das BfArM eine App anerkannt hat, ist sie zunächst für ein Jahr erstattungsfähig. Wenn ein positiver Versorgungsnutzen nachgewiesen wird, kann der Hersteller mit den Krankenkassen über den dauerhaften Erstattungsbetrag verhandeln. Ärzte sind allerdings nicht verpflichtet, die Apps zu verordnen. Weitere Informationen zu den erstattungsfähigen DiGA gibt es unter https://diga.bfarm.de/.
Interessant ist auch das Portal www.kvappradar.de des ZI, in dem derzeit rund 3.400 Gesundheits-Apps gelistet und bewertet sind. Am beliebtesten bei Patienten sind demnach Apps zu Verhütung und Schwangerschaft, zu Prävention und zu Fitness und Ernährung.
Quelle: medNachrichten der Deutschen Bank