Aus schwarz mach weiß – Steueramnestie läuft aus

Die Steueramnestie, mit der die Regierung Steuerhinterzieher zur Deklaration von Schwarzgeld motivieren will, läuft am 31. März 2005 aus. Bis dahin können betroffene Ärzte Gebrauch von dem günstigen Angebot machen. Wurde etwa Einkommensteuer hinterzogen, sind nur 60% der Einnahmen steuerpflichtig.

Der Steuersatz ist im ersten Quartal 2005 mit 35 % zwar höher als 2004, aber immer noch niedrig. Die Kombination aus steuerfreiem Anteil und niedrigem Satz führt zu einem De-facto-Steuersatz für die gesamten Schwarzgeld- Einnahmen von 21 % bei der Einkommensteuer. Ab 1. April 2005 bleibt Steuersündern nur noch die Selbstanzeige – also volle Steuerbelastung plus Zahlung von Hinterziehungszinsen.

Finanzminister Eichel liquidiert das Bankgeheimnis – der Fiskus hat schrankenlosen Zugriff auf alle Konten.

Der Fiskus lockt in 2005 nicht nur mit attraktiven Angeboten, wie der Absenkung der Einkommensteuersätze; er zieht auch die Daumenschrauben an. Ab dem 1. April 2005 (nach Auslaufen der Steueramnestie) können die Finanzbehörden über die Finanzdienstleistungsaufsicht alle Konten einer Person im Inland erfragen. Hegen die Beamten Verdacht, dürfen sie von den Banken Konteneinblick verlangen. Damit steigt die Entdeckungsgefahr.

Zudem melden alle EU-Staaten außer Belgien, Luxemburg und Österreich ab dem 1. Juli 2005 dem jeweiligen Eu-Wohnsitzsaat eines Kapitalanlegers dessen Zinserträge. Belgien, Luxemburg, Österreich sowie dem Abkommen angeschlossene Drittstaaten oder -gebiete – etwa die Schweiz – geben zunächst keine Meldungen ab, erhaben aber eine Quellensteuer.

Wichtige Termine im Monat März 2005:

Umsatzsteuer für Monatszahler
Anmeldung: 10.03.
Fällig: 10.03.; spätestens: 14.03. (bei Überweisung)

Lohnsteuer (einschließl. Soli und KiSt)
Anmeldung: 10.03.
Fällig: 10.03.; spätestens: 14.03. (bei Überweisung)

Vorauszahlung zur Einkommensteuer
Fällig: 10.03.; spätestens: 14.03. (bei Überweisung)

Quelle: ADVISA GmbH Berlin
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