Belegarztwesen extrabudgetär – warum haben die Kassen zugestimmt?

Es gibt ein neues belegärztliches Kapitel im EBM: das Kapitel 36. Dessen Leistungen sollen künftig extrabudgetär und zu einem festen Punktwert vergütet werden. Warum haben die Kassen dem zugestimmt? Die Antwort ist simpel. Die AOK beispielsweise rechnet künftig mit einem deutlichen Rückgang des Umfangs belegärztlicher Leistungen. Als Gründe werden angeführt: die Möglichkeiten des neuen Vertragsarztrechts zur Anstellung von niedergelassenen Ärzten in der Klinik und die immer häufiger anzutreffenden Konsiliararzt-Vereinbarungen zwischen Kliniken und Operateuren.

Rückgänge im Belegarztwesen würden für den Fall des Verbleibs der belegärztlichen Leistungen im budgetierten Bereich zu unerwünschten Punktwertsteigerungen führen. Fallen hingegen extrabudgetäre Leistungen weg, hat dies keinen stützenden Einfluss auf die RLV-Punktwerte. Eine simple ökonomische Logik also.

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