Bis zu 40% höhere RLV für Kooperationen ab 1. Juli 2009
Nach Aussage des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, die zunächst bis Juni 2009 befristeten 10%igen RLV-Aufschläge für fachgleiche Gemeinschaftspraxen weiterhin zu gewähren.
Und auch fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und MVZ erhalten ab dem III. Quartal 2009 einen Aufschlag auf das RLV. Für diese Organisationsformen ist eine Ausweitung des RLV in einer Größenordnung zwischen 5% und 40% zu erwarten (je nach Anzahl der vertretenen Fachrichtungen). Geschöpft werden diese Mittel voraussichtlich aus dem Gesamthonorar aller Ärzte.
Dagegen stehen RLV-Abzüge in solchen Fällen, in denen überdurchschnittlich viele Patienten von mehr als einem Arzt gemeinsam behandelt werden. Diese Fälle zählen künftig in der RLV-Systematik nur noch als ein Fall. Relevant ist also nicht mehr der Arztfall, sondern wie früher wieder der Behandlungsfall.
Wer nicht in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassen ist und diese auch aus organisatorischen oder räumlichen Gründen nicht errichten kann, sollte sich mit dem Konzept der Praxiskette befassen. Seit 2007 besteht die Möglichkeit zur Gründung eines solchen Verbundes, bei dem sich mehrere Einzelpraxen zu einer Berufsausübungsgemeinschaft über Standorte hinweg zusammen schließen. Der Umzug in gemeinsame Räume ist nicht notwendig. Wer eine solche (interdisziplinäre oder fachgleiche) Praxiskette zur Verbesserung der Kooperation und der medizinischen Versorgung in der Region anstrebt, wird künftig ebenfalls mit einem RLV-Bonus belohnt.
Tipp: Wer Interesse an der Gründung einer Praxiskette hat, kann unsere Startberatung in Anspruch nehmen. Hierbei wird das Modell der Praxiskette zunächst erläutert und dann die Vorteilhaftigkeit im konkreten Fall geprüft. Sofern dies der Fall ist, werden anhand einer Checkliste die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen diskutiert und festgelegt. Wenn nach der Startberatung die Entscheidung zur Realisierung einer Praxiskette fällt, übergibt der Frielingsdorf-Berater die Gesprächsinhalte an einen Rechtsanwalt, der einen entsprechenden Vertrag aufsetzt und die Gründung juristisch begleitet.
Terminvereinbarung für einen Beratungstermin über 0221 / 139 836-0 (Fax -65) oder info@frielingsdorf.de