Das Ende des Steuergeheimnisses

Das Steuergeheimnis wurde einst geschaffen, um dem Steuerpflichtigen die Gewähr dafür zu geben, dass seine Angaben nur in ganz besonderen Ausnahmefällen weitergegeben werden dürfen. Inzwischen gibt es 27 Regelungen, die es dem Finanzamt ermöglichen, Daten an andere Behörden und Einrichtungen weiter zu geben. Besonders gravierend ist, dass Finanzbeamte jetzt auch verpflichtet sind, jeden Verdachtsfall von Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden weiter zu melden. Dabei muss noch nicht einmal nachgeprüft werden, ob der Verdacht wirklich begründet ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, dürften Finanzbeamte deshalb lieber einen zu viel als einen zu wenig melden. Schützen kann sich niemand dagegen!

Quelle: European Tax & Law, Berlin


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