EBM 2005: Honorarprognose möglich

Die ärztlichen Leistungen werden zukünftig aufgeteilt in solche Leistungen, die dem Regelleistungsvolumen unterliegen, und in solche Leistungen, die nicht unter die RLV fallen. Der Bewertungsausschuss hat die Nicht-RLV-Leistungen aufgelistet. Dies sind u.a.

  • Leistungen im organisierten Notfalldienst
  • Dringende Besuche, Prüfung der häuslichen Krankenpflege
  • Besondere Inanspruchnahme
  • Ambulante und belegärztliche Operationen
  • Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen (Nrn. 01700 bis 01914)
  • Hausärztliche Strukturleistungen (Nrn. 03001 bis 03005)
  • Hausärztliche Grundvergütung (Nr. 03000)

Diese Leistungen werden vorab aus dem Honorartopf vergütet. Nach Angaben von verschiedenen Berufsverbänden werden dadurch bereits 20% bis 40% der Gesamtvergütung verbraucht.

Für eine zumindest grobe Honorar-Prognose empfehlen Vertreter der KVen, die Gesamtpunktmenge aufzuteilen in RLV-Leistungen und Nicht-RLV-Leistungen. Für Nicht-RLV-Leistungen kommt der Punktwert aus früheren Abrechnungen abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 20% in Frage. Der Grund liegt darin, dass viele Nicht-RLV-Leistungen im neuen EBM aufgewertet wurden, was bei stabilen Honorartöpfen den Punktwert senkt.

Für die RLV-Leistungen (also den Rest) soll laut KV ebenfalls der bisherige Punktwert mit einem Sicherheitsabschlag von 20% angesetzt werden. Leistungen, die das praxisindividuelle RLV überschreiten, werden künftig nur noch mit einem minimalen Punktwert (z.B. 0,1 Cent/Punkt) vergütet.

Tipp: Der EBM-Simulator enthält ein entsprechend vorbereitetes Rechenschema, mit dem Sie die Honorar-Prognose für Ihre Praxis vollziehen können.


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