EBM 2005: Keine Honorar-Zuschläge für überörtliche Gemeinschaftspraxen
Der neue EBM2005 enthält für Gemeinschaftspraxen einen Bewertungszuschlag von 60 Punkten auf den Ordinationskomplex. Der Bewertungsausschuss sieht zudem einen Aufschlag von 130 Punkten auf die Regelleistungsvolumina von Gemeinschaftspraxen vor.
Diese beiden Regelungen gehen einher mit einem deutlich erweiterten Berufsrecht, das nunmehr auch die Bildung einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis zulässt. Unabhängig von der Frage, ob die einzelne KV eine solche überörtliche Gemeinschaftspraxis auch aus kassenrechtlicher Sicht für zulässig hält (z.B. Nordrhein nein, Niedersachen ja), hat der Bewertungsausschuss in seiner 100. Sitzung vom 3.6.2005 die überörtliche Gemeinschaftspraxis in einem Interpretationsbeschluss thematisiert.
Er stellt darin klar, dass überörtliche Gemeinschaftspraxen nicht in den Genuss der beiden Aufschläge kommen. Damit wären die überörtlichen Gemeinschaftspraxen hinsichtlich der EBM-Abrechnung fast den Einzelpraxen gleich gestellt.
Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung ist bereits eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner sowie unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Da diese Regelung jedoch bei Inkrafttreten die wirtschaftliche Kalkulationsbasis vieler Projekte ändern wird, muss sie bereits jetzt in die Planungen einbezogen werden.