EBM 2005: Kooperationen werden attraktiver
Sinnvoll kann die Gründung einer Gemeinschaftspraxis sein. Durch eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis (Hausarzt, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie) kann ein bislang fachübergreifendes Leistungsspektrum aller Partner gemeinsam in die Zukunft gerettet werden, denn der EBM2005 begrenzt die Abrechnungsmöglichkeiten durch strenge Abgrenzung der Fachgruppenkapitel.
Nebenbei erhalten Gemeinschaftspraxen einen Bewertungs-Aufschlag von 60 Punkten auf den Ordinationskomplex – also mehr als 20%. Zu beachten ist, dass dieser Aufschlag in vielen KVen derzeit noch nicht honorar-wirksam ist, da die Praxisbudgets für Gemeinschaftspraxen nicht entsprechend angehoben werden. Dies geschieht voraussichtlich erst mit Einführung der Regelleistungsvolumen Anfang 2006. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Gemeinschaftspraxis abrechnungstechnisch dann interessant, wenn die Kollegen bisher nur wenige Patienten gemeinsam behandeln. Anderenfalls gehen Ordinationskomplexe verloren.