Einheitliche QM-Richtlinie für Praxen und Krankenhäuser
Seit einiger Zeit gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein internes QM-System. Die drei bisher separat geltenden QM-Richtlinien für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen und den stationären Bereich werden durch eine neue (einheitliche) Richtlinie abgelöst.
Die in der neuen QM-Richtlinie beschriebenen Methoden und Instrumente als Bestandteile des QM-Systems (Checklisten, Ablaufpläne, Verantwortlichkeiten etc.) orientieren sich nach Angaben der KBV an der bisherigen Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL). In der neuen Richtlinie wird das QM allerdings als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit dargestellt und sicherheitsrelevante Prozesse werden fokussiert.
Neuerungen – was hat sich geändert?
Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen sind zusätzlich als neue Anwendungsbereiche aufgenommen worden, um die Patientensicherheit zu verbessern. Um die Patientensicherheit zu erhöhen, müssen nun auch OP-Checklisten bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder bei Eingriffen mit Sedierung geführt werden. Neben regelmäßig stattfindenden Patientenbefragungen soll nun auch die Mitarbeiterperspektive anhand von anonymen Befragungen erfasst werden.
Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen sind zusätzlich als neue Anwendungsbereiche aufgenommen worden, um die Patientensicherheit zu verbessern. Um die Patientensicherheit zu erhöhen, müssen nun auch OP-Checklisten bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder bei Eingriffen mit Sedierung geführt werden. Neben regelmäßig stattfindenden Patientenbefragungen soll nun auch die Mitarbeiterperspektive anhand von anonymen Befragungen erfasst werden.
Neu ist weiterhin, dass sich die QM-Anforderungen nicht mehr auf den einzelnen Arzt oder Psychotherapeuten beziehen, sondern die ganze Einrichtung, z.B. die gesamte BAG oder ein MVZ, betreffen. Dabei erhalten neu zugelassene bzw. neu ermächtigte Vertragsärzte und Psychotherapeuten drei Jahre Zeit, alle Instrumente und Methoden des QMs anzuwenden und weiterzuentwickeln. Auf die Anwendung einer Methode oder eines Instruments kann verzichtet werden, wenn dies aufgrund besonderer einrichtungsbezogener Rahmenbedingungen nicht möglich ist – ausgenommen hiervon sind allerdings das Risiko- und Fehlermanagement, das Fehlermeldesystem und OP-Checklisten.
Stichprobenprüfungen finden nur noch alle zwei Jahre statt, die nächste Stichprobenprüfung allerdings bereits in 2017. Sofern die Ergebnisse dieser Prüfungen nicht den Anforderungen der neuen QM-Richtlinie entsprechen, werden die Praxen/MVZ von den QM-Kommissionen der KVen beraten – Sanktionen soll es auch künftig nicht geben. Um die eigenen QM-Standards zu testen, bietet die KBV einen Online-Test an, dessen Ergebnisse auch praktische Tipps und Empfehlungen beinhalten (http://www.kbv.de/html/20475.php). Auch Seminare, Workshops und Beratungen bietet die KBV diesbezüglich an.
Quelle: KBV Information für die Praxis, Qualitätsmanagement November 2016