Einzelne KVen prüfen Erfüllung des Versorgungsauftrags
Die KVen Berlin und Nordrhein prüfen derzeit scheinbar flächendeckend die Erfüllung der Versorgungsaufträge ihrer Vertragsärzte.
In Berlin wird für einen vollen Versorgungsauftrag offenbar gefordert, dass die abgerechneten Leistungen des Vertragsarztes im Quartal 204 Stunden ergeben, in Nordrhein wird ein Wochenschnitt von 15 Stunden gefordert. Ob damit die Prüf- oder Kalkulationszeiten des EBM oder beide Zeiten gemeint sind, ist unklar.
Wer die genannten Werte nicht erreicht, wird zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei bleibt in den Anhörungsschreiben unklar, ob bzw. welche Konsequenzen drohen, wenn der Vertragsarzt keine ausreichende Tätigkeit nachweisen kann.
Laut Referentenentwurf des TSVG sollen die Prüfungen zukünftig anhand von Fallzahlen und Leistungszeiten erfolgen. Leider bleibt auch weiterhin offen, ob die Prüf- oder Kalkulationszeiten des EBM gemeint sind. Darüber hinaus wird im TSVG nicht festgelegt, ab welcher Fallzahl bzw. welchem Zeitaufwand der Versorgungsaufwand als erfüllt gilt.
Quelle: Abrechnung aktuell, Ausgabe 10/2018