Feste Preise für ambulante Operationen ab 1.1.2012
Die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz eingeführte Deckelung für extrabudgetäre Leistungen wird wieder aufgehoben. Davon betroffen sind vor allem ambulante Operationen, die ab dem Januar 2012 wieder ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen honoriert werden.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt