Feste Preise für ambulante Operationen ab 1.1.2012

Die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz eingeführte Deckelung für extrabudgetäre Leistungen wird wieder aufgehoben. Davon betroffen sind vor allem ambulante Operationen, die ab dem Januar 2012 wieder ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen honoriert werden.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt


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