Gemeinschaftspraxis kann Honorarnachteile bringen!
Der Entschluss zur Gründung einer Gemeinschaftspraxis ist oft mit der Hoffnung auf wirtschaftliche Vorteile verbunden. In der Regel gelingt dies bei intelligenter Umsetzung auch. Alleine die Vorteile durch gemeinsame Nutzung von medizinischem Gerät, Einrichtung und Praxisteam führen häufig zu fünfstelligem Mehrgewinn pro Jahr. Auch bei der Abrechnung kann eine Gemeinschaftspraxis Vorteile mit sich bringen. Etwa dann, wenn durch Verknüpfung zweier Budgets bisher gekürzte Leistungen nun doch zur Auszahlung kommen. Oder dann, wenn der Aufschlag auf die Ordinationskomplexe (60 Punkte) in EURO zur Auszahlung kommt.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen eine Gemeinschaftspraxis gegenüber Einzelpraxen deutlich weniger Honorar erhält. Dies ist der Fall, wenn die Kollegen eine bestimmte Anzahl an gemeinsamen Patienten behandeln. Es fallen dann soviele Ordinationskomplexe weg, dass die zuvor beschriebenen Vorteile der Gemeinschaftspraxis zunichte gemacht werden. Durch Doppelpatienten kann in einigen KVen auch das Budget der Partner in der Kooperation deutlich abschmelzen.
Schließlich ist zu bedenken, dass die Bewertungen der Ordinationskomplexe in einer Gemeinschaftspraxis gemittelt werden: Vorteilhaft, wenn ein starker Hausarzt mit einem kleineren Neurologen zusammengeht. Schlecht, wenn ein fallzahlstarker HNO-Arzt mit einer kleinen internistischen Praxis fusioniert.
Fazit: An einer exakten Abrechnungs-Simulation führt vor Gründung einer Gemeinschaftspraxis also kein Weg vorbei. Frielingsdorf Consult führt Simulationsrechnungen für Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren mit einer selbst entwickelten Software schnell und unkompliziert durch. Sprechen Sie uns an!