Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis
Die Aufteilung der Gewinne in einer Gemeinschaftspraxis ist immer wieder Anlass für Diskussionen zwischen den Praxispartnern. Häufig anzutreffen ist eine paritätische Regelung, bei der alle Praxispartner denselben Gewinnanteil erhalten. Diese Lösung hat Vorteile. Zum einen ist sie einfach und transparent. Zum anderen stärkt sie die Solidarität zwischen den Partnern und verhindert praxisinternes Konkurrenzdenken. Dauerhaft tragfähig ist eine solche paritätische Gewinnverteilung aber erfahrungsgemäß nur unter bestimmten Voraussetzungen. So sollten die Gesellschaftsanteile der Partner möglichst vergleichbare Größe haben. Ebenso sollten alle Partner idealerweise gleiche Arbeitszeiten haben und auch das medizinische Leistungsspektrum der Partner sollte möglichst ähnlich sein. Ist nur eines dieser Kriterien nicht gegeben, birgt eine paritätische Gewinnverteilung Konfliktpotenzial, welches sich früher oder später konkretisieren kann.
Bewährt hat sich in solchen Fällen die Bildung eines Topfmodells, bei dem der zur Verteilung stehende Praxisgewinn in mehrere Töpfe unterteilt wird, die nach unterschiedlichen Kriterien auf die Partner verteilt werden. Als Verteilungskriterien in Frage kommen die Gesellschaftsanteile, die Arbeitszeiten, der erzielte Privat- bzw. GKV-Umsatz und weitere (ggf. individuell zu findende) Größen. Eines ist wichtig: Die solidarische Komponenten sollte niemals zu kurz kommen. Bei streng kapitalistischer Gewinnverteilung droht praxisinterner Wettbewerb (u.a. um Patienten), der sich äußerst negativ auswirken kann.
Tipp: Wenden Sie sich bei konkretem Beratungsbedarf zur Frage der Gewinnverteilung in einer Gemeinschaftspraxis an unsere Berater unter 0221 / 139 836-0.