GMG: Was ändert sich mit den neuen Gesetzen ab 2004?

Am 17.10. wurde das Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundesrat verabschiedet und die neuen Regelungen greifen ab dem 01.01.2004. Um Licht ins Dunkel der neuen Gesetze zu bringen, haben wir die bedeutsamsten Punkte des GMG für Sie in einem Merkblatt zusammen gestellt. Dieses „Merkblatt GMG“ können Sie im Info-Bereich unserer Internetseite downloaden oder wie gewohnt bestellen per Mail an info@frielingsdorf.de, per Fax unter 0221 / 139 836-65 oder telefonisch 0221 / 139 836-0.

Auffallend ist, dass viele Neuerungen noch sehr unkonkret gefasst sind. Konkrete Ausführungsbestimmungen werden erst in den nächsten Jahren erfolgen. Fazit: Neuen Risiken stehen mindestens gleichwertig neue Chancen gegenüber. Diese sind jedoch mit den bisherigen Management-Methoden des Einzelkämpfers nicht zu nutzen. Der Gesetzgeber hat mit dem GMG 2004 ein klares Signal in Richtung kooperativer Versorgungsformen und in Richtung Eigenbeteiligung der Patienten gesetzt. Aktivieren Sie daher bestehende informelle Netzwerke (Ärztehausverbund, Berufsverbandsgruppe etc.), möglichst durch Gründung einer Gesellschaft und Einstiegs-Themen wie gemeinsamen Einkauf und Überweisernetzwerke.
Sinnvoll zum Start eines solchen Projektes ist ein gemeinsamer Workshop, bei dem anhand einer Checkliste die Diskussion über Möglichkeiten der schrittweisen Integration gelenkt wird.


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