Goodwill einer Gemeinschaftspraxis
Wenn ein Partner aus einer Gemeinschaftspraxis ausscheidet, kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Höhe des zu vergütenden Goodwill. Während die Personenbezogenheit des ärztlichen Berufs für die eine Seite einen nachhaltigen Goodwill ausschließt, wird gerade bei Großpraxen von anderer Seite ein nachhaltiger Goodwill angenommen. Es ist deshalb ratsam, eine Regelung für die Festlegung des Goodwills im Falle eines Ausstiegs direkt in den Vertrag aufzunehmen.
Quelle: European Tax & Law, Berlin