Honorierung: Was bringt 2010?
Das Jahr 2010 wird einige Neuerungen in der KV-Honorierung mit sich bringen. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 2. September 2009 hierzu bereits einiges festgestellt. Nachfolgend fassen wir einige wichtige Neuerungen für Sie zusammen:
Orientierungspunktwert:
Der Orientierungspunktwert ist der Regelpunktwert. Er lag in 2009 bei 3,5001 Cent und steigt in 2010 unwesentlich auf 3,5048 Cent/Punkt.
Punktwerte bei Über- oder Unterversorgung:
Ab 2011 soll der Auszahlungs-Punktwert je nach Versorgungsgrad in einer Region differenziert werden. Der Orientierungspunktwert gilt dann nur noch in solchen Regionen, in denen Regelversorgung festgestellt wird. Regelversorgung bedeutet, dass der Versorgungsgrad zwischen 75% und 110% bei Hausärzten und zwischen 50% und 110% bei Fachärzten liegt. Weicht der Versorgungsgrad in einer Region von der Regelversorgung ab, werden die Punktwerte angepasst. In überversorgten Gebieten kann der Punktwert dann bis zu 14% abgesenkt werden. In unterversorgten Gebieten sollen demgegenüber Anreize für niedergelassene Ärzte geschaffen werden: Der Punktwert soll um bis zu 20% gegenüber dem Orientierungspunktwert angehoben werden. Für Radiologen und Chirurgen wird die Spreizung der Punktwerte etwas gedämpft, für Psychotherapeuten fällt sie noch deutlicher aus.
Um die Punktwertanpassungen verträglicher zu gestalten und Härten zu vermeiden, wird es einen Übergangszeitraum bis 2016 geben (für Neuniederlassungen nach dem 1.1.2010 nur bis 2013).
RLV-Zuschläge für Gemeinschaftspraxen und MVZ:
Auch im Quartal I/2010 wird es weiterhin einen 10%igen RLV-Aufschlag für fachgleiche Gemeinschaftspraxen geben. Fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und MVZ erhalten in I/2010 weiterhin einen RLV-Aufschlag von 5% pro vertretene Fachgruppe (2,5% ab der siebten Fachgruppe, insgesamt maximal 40% Aufschlag). Zum 1. April 2010 wird diese Regelung jedoch erneut vom Bewertungsausschuss überprüft.
Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus EBM 32001:
Einige KVen (z.B. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen) hatten den Wirtschaftlichkeitsbonus im Jahr 2009 dem RLV zugeordnet. Der Wirtschaftlichkeitsbonus soll ab dem Jahr 2010 einheitlich in allen KVen außerhalb der RLV laufen.
Begrenzung von Honorargewinnen und -verlusten:
Die KVen können auch in 2010 Praxisbesonderheiten feststellen und die RLV für diese Praxis anpassen. Auch besteht weiterhin die Möglichkeit, besonders hohe Honorarverluste und Honorargewinne zu begrenzen. Einige KVen hatten von dieser Möglichkeit des Honorar-Ausgleichs (= Konvergenzregelung) bereits in 2009 Gebrauch gemacht.