Ist das Ende der RLV eingeläutet?

Seit dem 1.1.2012 sind die KVen nicht mehr verpflichtet, die Budgetierung mithilfe von RLV zu realisieren. So wurde es im Versorgungsstrukturgesetz niedergeschrieben.

Die KVen erhalten also wieder mehr Spielraum bei der regionalen Honorarverteilung. Der Gesetzgeber ist damit zu dem System zurückgekehrt, welches bereits vor 2009 (bis zur Einführung der RLV) bestanden hatte. Die KVen können nun wieder alleine die Honorarverteilung festlegen, ohne zwingende Zustimmung der Krankenkassen.

Die KV Rheinland-Pfalz hat als erste Nägel mit Köpfen gemacht. Bereits zum II. Quartal 2012 werden die RLV in Rheinland-Pfalz abgeschafft.

Ab diesem Zeitpunkt sollen für Ärzte in Rheinland-Pfalz Individualbudgets mit einer Mengenbegrenzung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals gelten. Hinzu kommt ein Novum: Bei Hausärzten und bei Fachärzten der Grundversorgung sollen die Grundpauschalen mit einem weitgehend festen Punktwert vorweg (also außerhalb der Mengenbegrenzung) vergütet werden. Die in einigen Fachgruppen vorkommende Problematik, dass die RLV nicht einmal zur kompletten Vergütung der Grundpauschalen ausreichten, würde dann der Vergangenheit angehören.

Quelle: KV RLP


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